Ist Ihr Kind für die Realschule geeignet?

Als Anlage zum Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erhalten Sie eine „begründete Empfehlung“ für die weiterführenden Schulen, die nach den Erkenntnissen der Grundschule für die zukünftige Förderung Ihres Kindes am besten geeignet sind.
Die Grundschullehrer haben Ihr Kind über Jahre begleitet und kennen seine Stärken und Schwächen. Daher ist es nicht nur ratsam, sondern es gebietet auch die Verantwortung dem Kind gegenüber, wenn Sie die Empfehlung sehr ernst nehmen.

Wir können Ihnen bestätigen, wie präzise diese Empfehlungen (früher Gutachten) sind und wie sicher die Erfolgsaussichten für die weiterführende Schulform von den Grundschulen vorhergesagt werden.
Über die Empfehlungen der Grundschule hinaus sollten Sie auch eigene Beobachtungen und Erfahrungen mit Ihrem Kind bei der Entscheidung berücksichtigen. Dazu möchten wir Ihnen einige Anhaltspunkte nennen, die für einen erfolgreichen Besuch der Realschule sprechen:

  1. Ihr Kind sollte gerne zur Schule gehen. Es sollte Interesse daran haben, sein Wissen zu erweitern. Ein aufgeschlossenes und wissbegieriges Kind stellt ständig Fragen, weil es seine Umwelt kennen lernen und durchschauen will.
  2. Ihr Kind sollte in der Lage sein, sich eine Meinung zu bilden und diese auch äußern können. Es sollte sich begründet mit einem Gesprächspartner auseinandersetzen können.
  3. Ihr Kind sollte sich über einen längeren Zeitraum auf eine Sache konzentrieren können und nicht leicht ablenkbar sein. Es sollte Ausdauer bei der Arbeit besitzen.
  4. Ihr Kind sollte im Wesentlichen freiwillig und selbstständig lernen. Beispielsweise sollten die Hausaufgaben eigenständig, ohne elterliche Hilfe oder gar elterlichen Druck erledigt werden.
  5. Ihr Kind sollte über Zuverlässigkeit im Arbeitsverhalten verfügen und in der Lage sein, auch einmal Misserfolge zu verkraften oder so genannte Durststrecken durchzustehen.

Darüber hinaus sollten Sie auch die Zeugnisnoten mit  in Ihre Entscheidung einbeziehen. Trotz aller Relativität geben Noten nach wie vor Auskünfte über die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft eines Kindes:

Mindestens befriedigende Leistungen sollten vor allem in den sprachlichen Bereichen, in Mathematik und in Sachkunde vorliegen.

Ausgenommen ist die Rechtschreibleistung. Sie kann nur bedingt Auskunft über die Leistungsfähigkeit eines Kindes geben.

Die Klassenlehrer(innen) der Grundschule werden Sie eingehend beraten und Ihnen wesentliche Entscheidungshilfen geben. Aufgrund unserer Erfahrungen empfehlen wir dringend, dem Rat der Grundschule zu folgen.

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