Schulvertrag

Die Geschwister-Scholl-Realschule soll für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein von Respekt und Toleranz geprägter Ort des Lernens und des sozialen Miteinanders sein. Damit sich alle in unserer Schule wohl fühlen, sind gegenseitige Rücksichtnahme, Fairness, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit wichtig.

Der Schulvertrag gilt für alle an der Schulen vertreten Gruppen und gilt daher wie folgt:

Schülerinnen und Schüler

Ich verpflichte mich,

  • regelmäßig und pünktlich zu allen Unterrichtsveranstaltungen zu kommen.
  • das benötigte Material bereit zu halten und alle Hausaufgaben zu erledigen.
  • niemanden zu beleidigen und mit allen freundlich umzugehen.
  • keine Gewalt anzuwenden und auch nicht mit Gewalt zu drohen.
  • alle Anweisungen der Lehrkräfte und Mitarbeitenden zu befolgen.
  • die gemeinsam von Schülerinnen/Schülern, Lehrkräften und Eltern/Erziehungsberechtigten erarbeitete Schulordnung einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen greifen die Konsequenzen der Schulordnung und/oder Maßnahmen des Schulgesetzes NRW (SchG).

Lehrkräfte

Ich verpflichte mich,

  • Vorbild und Begleiter für Schülerinnen und Schüler zu sein und sie beim Lernen zu unterstützen.
  • meinen Unterricht pünktlich zu beginnen und zu beenden (und eventuell notwendige Verspätungen zu begründen).
  • in meinem Handeln konsequent zu sein.
  • den Schülerinnen und Schülern mit Toleranz und Respekt zu begegnen.
  • meinen Unterricht professionell zu gestalten.
  • Schülerleistungen transparent zu bewerten.
  • mit den Erziehungsberechtigten, dem Kollegium und den Gremien offen undvertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen und scheinbar unlösbaren Konflikten werden zunächst die Klassenleitung, Elternvertreter, Beratungslehrkräfte und/oder der Schulsozialarbeiter hinzugezogen und erst dann der Schulleiter zur weiteren Klärung.

Eltern/Erziehungsberechtigte

Ich verpflichte mich,

  • kooperativ und aufgeschlossen mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammen zu arbeiten.
  • an Schulveranstaltungen und Elternabenden (aktiv) teilzunehmen und mich bei Verhinderung abzumelden.
  • vereinbarte Gesprächstermine verlässlich einzuhalten bzw. bei Nichteinhaltung der Schule vorher Bescheid zu geben.
  • von der Schule ergriffene Maßnahmen zur Entwicklungsförderung meines Kindes zu unterstützen.
  • mein Kind zu Höflichkeit, Respekt und Toleranz zu erziehen.
  • darauf einzuwirken, dass mein Kind die vereinbarten Schulregeln einhält.

Bei Nichteinhaltung der gemeinschaftlichen Verpflichtungen und scheinbar unlösbaren Konflikten ist im Interesse des Kindes ein verpflichtendes Erziehungsgespräch mit der Klassenleitung zu führen. Bei unlösbaren Konflikten hilft die Schulleitung, eine andere Schule zu finden.

Aktuelle Termine

4. Mrz bis 22. Mrz
Schülerbetriebspraktikum Jgst. 9
19. Mrz
Sprechstunde Berufsorientierung Jgst. 10
25. Mrz bis 6. Apr
Osterferien
9. Apr
Sprechstunde Berufsorientierung Jgst. 10
16. Apr
Sprechstunde Berufsorientierung Jgst. 9 & 10